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Bundestag untersagt geschäftsmäßige Sterbehilfe

von 6. November 2015No Comments

Zum Abschluss der ein Jahr währenden Diskussion über die Zulässigkeit der Sterbehilfe („assistierter Suzid“) in Deutschland hat der Bundestag am 6.11. den Gesetzantrag der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) verabschiedet, der jegliche „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe in Deutschland untersagt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zur Selbsttötung als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.

Der jetzt so verabschiedete Gesetzentwurf war auch von Diakonie, Caritas und den Kirchen favorisiert und unterstützt worden. Der Ökumenische Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte, in dem Gemeinsam Leben Lernen mitarbeitet, hatte zu diesem Thema einen Informationsabend am 26. Oktober im FBZ Löhehaus angeboten.